Sparen Sie bis zu 600 € und steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung.

Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel:

• Innenrenovierung Ihrer Wohnräume
• Wärmedämmmaßnahmen
• Fassaden- und Fensteranstrich
Voraussetzung:

• Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung)
• Die Förderung umfasst allein die Arbeitskosten. Materialkosten werden
  nicht berücksichtigt
• Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Betriebes überwiesen werden
 
Beispiel:

Malerarbeiten (nur Arbeitskosten)  2.350,00 €
19% MwSt. 446,50 €
Abzugsfähige Kosten 2.796,50 €
Steuerermäßigung 20%& 559,30 €
Direkt von der Steuerschuld abziehbar 559,30 €

Art und Höhe der Forderung:

20% der Kosten von bis zu 3.000,- € für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden, also bis zu maximal 600,- €.


Förderbedingungen:

• Die steuerliche Förderung umfasst allein die Arbeitskosten. Materialkosten werden
  nicht berücksichtigt.
• Die Aufwendungen müssen mit einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener
  MwSt. und einem Zahlungsbeleg auf das Konto des Dienstleistungserbringers
  nachgewiesen werden. Barzahlungen sind nicht begünstigt.
• Kein Steuerbonus wird gewährt bei Geltendmachung der Aufwendungen als
  Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen
  Belastungen, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
• Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen
  zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu 600,- € gewährt.

Antragstellung:

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.